Pressetexte
Katzenschutzverordnung
Gemeinsame Pressemitteilung
Landestierärztekammer und
Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz
Katzenschutzverordnung: Landestierärztekammer und Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz zeigen Initiative
(25.07.2014) In dieser Woche haben die Landestierärztekammer und der Tierschutzbeirat-Rheinland Pfalz eine Fragebogenaktion gestartet, die ein Jahr lang Leiden und Schäden bei freilebenden Katzen dokumentieren wird. Alle praktizierenden Tierärzte, Tierschutzvereine, Veterinärämter, Kreisverwaltungen und Ordnungsämter in Rheinland-Pfalz werden um Mithilfe bei der wichtigen Datenerhebung gebeten.
Ziel dieser Ermittlung ist, dass in möglichst vielen Gebieten in Rheinland-Pfalz eine Katzenschutzverordnung erlassen wird, die die Katzenhalter zur Registrierung und Unfruchtbarmachung ihrer Katzen mit Freigang verpflichtet. Hierzu ermächtigt das Tierschutzgesetz (§13b) die Bundesländer.
„Nachdem die Landesregierung diese Datenerhebung nicht durchführt, haben wir jetzt die Initiative ergriffen. Das Katzenelend ist trauriger Alltag. Dem wollen wir entgegenwirken. Wir setzen deshalb auf die breite Unterstützung der angeschriebenen Tierärzte, Tierschutzvereine und Verwaltungen, um möglichst viele Daten zusammenzustellen“, so Dr. Monika Hildebrand, Vorsitzende des Ausschusses Tierschutz der Landestierärztekammer.
„Überfüllte Tierheime und zu viele freilebende Katzen sind das Ergebnis verantwortungsloser Katzenhalter, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen. Eine Katzenschutzverordnung, die die Halter zur Registrierung und Unfruchtbarmachung ihrer Katzen verpflichtet, hilft, das Katzenelend zu verringern, deshalb starten wir die Fragebogenaktion. Die Daten werden von uns ausgewertet und der Landesregierung zur Verfügung gestellt“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, Vorsitzende des Tierschutzbeirates Rheinland-Pfalz.
Der § 13b des Tierschutzgesetzes ermächtigt die Landesregierungen, Katzenschutzverordnungen zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen. Im Rahmen dieser Verordnung kann die Landesregierung eine Kennzeichnungs- Registrierungs- und Kastrationspflicht auf der Basis des Tierschutzgesetzes erlassen. Voraussetzung ist, dass Gebiete vorgewiesen werden, in denen freilebende Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden aufgrund ihrer Lebenssituation erleiden. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland mit einer derartigen Initiative.
Kontakt:
Landestierärztekammer: Dr. Monika Hildebrand 0176-65568873
Landestierschutzbeirat:
Vorsitzender
Dr. Christian von Wenzlawowicz
info@tierschutzbeirat-rlp.de
https://tierschutzbeirat-rlp.de