§1 - Aufgaben
(1) Der Tierschutzbeirat hat folgende Aufgaben: 1. Der Beirat wird durch das Ministerium für Umw...
§2 - Mitglieder
(1) Der Beirat besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören an: 1 Persönlichkeit aus dem öffentlichen ...
§3 - Wahl des Vorsitzenden
(*Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die männliche Form verwendet....
§4 - Einladung,...
EINLADUNG, TAGESORDNUNG, SITZUNGEN UND GESCHÄFTSORDNUNG
§5 - Beschlüsse
(1) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der in 2 genannten Mitglieder anwes...
§6 - Geschäftsführung
(1) Der Vorsitzende nimmt die Geschäftsführung für den Beirat wahr. Er erhält eine Aufwandsentsch...